Fluggastrecht

Flugentschädigung bei Annulierung, Überbuchung und Nichtbeförderung

 

Ich helfe Ihnen bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung und Nichtbeförderung zu Ihrem Recht zu kommen. Unabhängig vom Ticketpreis steht Ihnen als Flugreisendem nach Europäischem Recht gemäß der EU-Verordnung über Fluggastrechte Nr. 261/2004 eine Entschädigung bis zu € 600,00 pro Ticket zu. Die Höhe bestimmt sich anhand der Flugstrecke.

 

Eine Ausgleichszahlung dürfen die Fluggesellschaften allenfalls bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Umständen, der sog. höheren Gewalt, ablehnen.

 

Ihr Ausgleichsanspruch bei Verspätung:

250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden

400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden

600 € für eine Flugstrecke länger als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden

 

Ihr Ausgleichsanspruch bei Annulierung:

250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km

400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km

600 € für eine Flugstrecke länger als 3500 km

 

Ihr Ausgleichsanspruch bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung:
250 €
für eine Flugstrecke bis zu 1500 km

400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km

600 € für eine Flugstrecke länger als 3500 km

 

Ausgleichszahlung auch bei FLUG-VORVERLEGUNG !!!

Fluggäste haben nicht nur bei Annullierungen und erheblichen Verspätungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sondern, so der Bundesgerichtshof, Az. X ZR 59/14, auch bei einer Flug-Vorverlegung. Denn auch eine Vorverlegung kann bedeuten, dass die Fluggesellschaft die ursprüngliche Flugplanung aufgibt. 

 

„Die ursprüngliche Flugplanung wird auch dann aufgegeben, wenn ein Flug – wie im Streitfall - um mehrere Stunden ´vorverlegt´ wird.“

 


 

© Nicole Langer


Rechtsanwältin Julia J. Yoon

 

 

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