Ausländerrecht/Aufenhaltsrecht/Staatsangehörigkeitsrecht

Ich berate Sie qualifiziert in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Gerne berate ich Sie hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels und stelle in Ihrem Namen gegebenenfalls die hierzu erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen ein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland benötigen, können Sie sich auf meine vertrauensvolle Unterstützung verlassen.

 

Auch Fragen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit/Einbürgerung und deren Erwerb beantworte ich Ihnen gerne und helfe Ihnen in dem aufwendigen Verfahren zu deren Feststellung bzw. Erlangung.

 

Meine Tätigkeit umfasst die Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

 

Mein Beratungsspektrum umfasst u.a.:

 

Ausländer-/Aufenthaltsrecht:

  • Einreisemöglichkeiten, Visum, Folgen unerlaubter Einreise
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug (Ehepartner, Kinder zu Eltern)
  • Niederlassungserlaubnis
  • Daueraufenthal EU
  • Erleichterte Aufenthaltstitel für nicht EU-Bürger aufgrund internationaler Abkommen z.B. für amerikanische, kanadische und türkische Staatsangehörige
  • Vorgehen gegen eine - ggf. geplante - Ausweisung
  • Befristung, Verkürzung oder Aufhebung der Wirkungen einer bereits erfolgten Ausweisung
  • Ableitung eines Aufenthaltsrechts von einem nichtehelichen Kind, welches berechtigt ist, sich in Deutschland aufzuhalten
  • Beratung zu Altfallregelungen, Bleiberechtsregelungen
  • § 19 a AufenthG, Aufenthalt mit "blauer Karte EU"
  • Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
  • Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
  • „Weiterwandern" von Drittstaatsangehörigen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind

 

Staatsangehörigenrecht bzw. Einbürgerung:

  • Ermessenseinbürgerung
  • Anspruchseinbürgerung
  • Miteinbürgerung
  • Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtststellung Staatenloser
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerung in Ausnahmefällen

 - bei fehlender Lebensunterhaltssicherung oder

 - bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen

© Nicole Langer


Rechtsanwältin Julia J. Yoon

 

 

Albestraße 21

12159 Berlin-Friedenau

 

Tel.: 030 / 889 265 18

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