Vergütungsrecht der Ärzte/Zahnärzte

 

Das (zahn-)ärztliche Vergütungsrecht ist in drei Bereiche aufgeteilt:

  • vertrags(zahn)arztrechtlicher Bestandteil (EBM/BEMA)
  • privatärztlicher Bestandteil (GOÄ/GOZ)
  • Abrechnung von Krankenhausentgelten (DRG)

 

Ich berate Sie zu

  • Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung
  • Fragen des Zielleistungsprinzips
  • ordnungsgemäßen Rechnungsstellungen
  • Fragen der medizinischen Notwendigkeit der ärztlichen Leistung bei Streitigkeiten mit Krankenkassen und Krankenversicherungen
  • Fragen zur Unterschreitung bzw. Überschreitung der unteren Grenzverweildauer im Krankenhausbereich
  • Fragen des Vorliegens der G-AEP-Kriterien bei der Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V.
  • Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen und privatärztlichen Honorarvereinbarungen

 

 

© Nicole Langer


Rechtsanwältin Julia J. Yoon

 

 

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