Niemand ist davor gefeit, einen Schaden zu erleiden oder zu verursachen.
Ich helfe Ihnen im Schadensfall zu Ihrem Recht zu kommen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Nach den §§ 823
ff. BGB und weiteren anderen Vorschriften ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch einen Schädiger oder einen zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist.
Materieller Schaden ist dabei ein Vermögensschaden, immaterieller Schaden ist dagegen ein Schaden, der nicht Vermögensschaden, d.h. grundsätzlich nicht in Geld zu messen ist.
Schadensersatz für immaterielle Schäden wird gemäß § 253 Abs. 1 BGB nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Ausnahmefällen gewährt.
Ich berate Sie u.a. zu folgenden Schadenspositionen: