Das (zahn-)ärztliche Vergütungsrecht ist in drei Bereiche
aufgeteilt:
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vertrags(zahn)arztrechtlicher Bestandteil (EBM/BEMA)
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privatärztlicher Bestandteil (GOÄ/GOZ)
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Abrechnung von Krankenhausentgelten (DRG)
Ich berate Sie zu
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Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung
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Fragen des Zielleistungsprinzips
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ordnungsgemäßen Rechnungsstellungen
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Fragen der medizinischen Notwendigkeit der ärztlichen Leistung bei
Streitigkeiten mit Krankenkassen und Krankenversicherungen
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Fragen zur Unterschreitung bzw. Überschreitung der unteren Grenzverweildauer im
Krankenhausbereich
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Fragen des Vorliegens der G-AEP-Kriterien bei der Abrechnung ambulanter
Operationen nach § 115b SGB V.
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Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen und
privatärztlichen Honorarvereinbarungen